Allgemeine Geschäftsbedingungen für Textdienstleistungen

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GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erstellung von Textdienstleistungen (im Folgenden: Übersetzung) zwischen Kevin Pfeiffer (Übersetzer) und dem Kunden (Auftraggeber) soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die AGB werden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung.
  2. Abweichende Regelungen in den Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann verbindlich, wenn der Übersetzer sie ausdrücklich anerkannt hat.
  3. Auch wenn der Auftraggeber für Dritte agiert, schließt der Übersetzer den Vertrag ausschließlich mit dem Auftraggeber ab, der seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachzukommen hat.

UMFANG UND LIEFERUNG DER ÜBERSETZUNG

  1. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt.

MITWIRKUNGS- UND AUFKLÄRUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS

  1. Der Übersetzer behält sich vor, bei Unklarheiten im Originaltext, beim Auftraggeber zurückzufragen oder die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen in allgemein verständlicher Form zu erstellen.
  2. Der Auftraggeber hat dem Übersetzer den Verwendungszweck der Übersetzung schriftlich mitzuteilen.
  3. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sein könnten, hat der Auftraggeber dem Übersetzer unaufgefordert zur Verfügung zu stellen (z.B. Glossare, firmeninterne Titel, Fotos etc.). Wird Begleitmaterial nicht bereit gestellt, so werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und verständlicher Form übersetzt.
  4. Der Auftraggeber stellt den Übersetzer von urheberrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung an den Übersetzer gestellt werden könnten.
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Empfang der Übersetzung schriftlich zu bestätigen.
  6. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, legt der Auftraggeber dem Übersetzer rechtzeitig Fahnenabzüge zur Korrektur vor.

LIEFERTERMIN, HÖHERE GEWALT

  1. Ist ein fester Liefertermin schriftlich vereinbart, wird dieser in der Regel verbindlich zugesagt.
  2. Der Übersetzer kommt jedoch nicht in Verzug, wenn die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den der Übersetzer nicht zu vertreten hat. Kann der Liefertermin wegen höherer Gewalt oder aus anderen Gründen (Krankheit, Computerfehler usw.), die von dem Übersetzer nicht zu vertreten sind, nicht eingehalten werden, muss der Übersetzer den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen. Sowohl der Übersetzer als auch der Auftraggeber sind in solchen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Von dem Übersetzer bereits ausgeführte Teilleistungen sind zu honorieren. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind für solche Fälle ausgeschlossen.
  3. Eine Nachfrist kann in jedem Fall nur mit beidseitigem schriftlichem Einverständnis gewährt werden.

DATENSCHUTZ, VERTRAULICHKEIT

  1. Der Übersetzer verpflichtet sich zur Vertraulichkeit in der Behandlung des Übersetzungsauftrages.
  2. Der Übersetzer behält sich jedoch vor, Texte, die der Öffentlichkeit nach der Übersetzung zugänglich sind (Internet-Seiten, Online-Artikeln usw.), zu Referenzzwecken zu verwenden.

KÜNDIGUNG DES VERTRAGES

  1. Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, muss die bis zum Zeitpunkt der Kündigung geleistete Übersetzungsarbeit honoriert werden. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.

MÄNGELBESEITIGUNG, GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE

  1. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder falsche Terminologie des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
  2. Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der Übersetzung sind innerhalb von vier Wochen nach Ablieferung der Übersetzung geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden. Erhält der Übersetzer keine schriftliche Einwendung innerhalb von vier Wochen, gilt die Übersetzung als mangelfrei, und der Auftraggeber verzichtet auf sämtliche Ansprüche, die ihm aufgrund eventueller Mängel zustehen könnten.
  3. Der Auftraggeber hat dem Übersetzer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Übersetzer von der Mängelhaftung befreit. Werden Mängel innerhalb der gewährten Frist behoben, hat der Auftraggeber kein Recht auf Preisminderung. Werden Mängel nachweislich nicht behoben, kann der Auftraggeber eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht kein Minderungsrecht. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen.

HONORARE

  1. Übersetzungen werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Das Honorar wird auf Zeilenbasis bzw. auf Wortbasis nach Fertigstellung der Übersetzung berechnet. Bei der Abrechnung nach Zeilen/Wörtern wird der Textumfang auf der Grundlage der Übersetzung ermittelt. Eine Normzeile umfasst 55 Zeichen mit Leerzeichen. Pro Auftrag wird eine Mindestgebühr entsprechend gültiger Preise erhoben.
  2. Alternativ kann auch ein Festpreis vereinbart werden. Leistungen, die durch nachträgliche Änderung der Auftragsspezifikationen erforderlich werden, sind in vereinbarten Festpreisen nicht enthalten und werden gesondert abgerechnet.
  3. Das Honorar ist innerhalb von 28 Werktagen nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar und muss per Banküberweisung beglichen werden. Ist die Zahlung binnen 28 Tagen nach dem Rechnungsdatum nicht erfolgt, hat der Übersetzer das Recht, dem Auftraggeber zusätzliche Verzugszinsen von 1 % pro Woche bzw. von 4 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag in Rechnung zu stellen. Davon unberührt bleibt das Recht des Übersetzers, länger als 4 Wochen ausstehende Beträge unter Ausschöpfung aller hierzu geeigneten Rechtsmittel beim Auftraggeber auf dessen Kosten anzumahnen und gegebenenfalls auch beitreiben zu lassen.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Banküberweisungsgebühren zu tragen. Wird die Übersetzung auf nicht-elektronischem Versandweg zugestellt, hat der Auftraggeber zuzüglich zum vereinbarten Honorar die Versandgebühren zu tragen.

EIGENTUMSVORBEHALT, UHRHEBERRECHT

  1. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
  2. Der Übersetzer ist der Inhaber des Urheberrechts an der Übersetzung (§ 3 UrhG).

HAFTUNG

  1. Die Haftung des Übersetzers ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
  2. Ein Rückgriff des Auftraggebers auf den Übersetzer zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche Dritter (Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen.
  3. Für Beschädigung oder Verluste auf dem Transportweg oder eventuelle Schäden durch Computerviren haftet der Übersetzer nicht.
  4. Der Übersetzer haftet nicht für den Verlust von Dokumenten aufgrund von Feuer, Wasser oder Naturgewalten sowie durch Einbruch oder Diebstahl.
  5. Der Übersetzer haftet nicht für die Nichteinhaltung eines Liefertermins aus Gründen, die von dem Übersetzer nicht zu vertreten sind; siehe LIEFERTERMIN, HÖHERE GEWALT, Punkt 2.
  6. Der Übersetzer haftet nicht für Korrekturen an der Übersetzung durch den Auftraggeber oder Dritte.
  7. Der Übersetzer haftet, soweit rechtlich zulässig, nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages.

ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT, SALVATORISCHE KLAUSEL

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers.
  2. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Berlin, 20. Juli 2005

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